Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Besteht die Möglichkeit auf Beantragung auf Platz in einer Wohngruppe?

Jugendliche und junge Erwachsene, die noch nicht selbstständig leben können, können Jugendhilfe erhalten (normalerweise bis zum 21. Lebensjahr, bei drohender seelischer Behinderung bis maximal 27 Jahre, ein ärztliches bzw. psychiatrisches Gutachten ist notwendig).
Zuständig ist das örtliche Jugendamt. Die alleinige Diagnose einer „Gehörlosigkeit“ genügt nicht, weitere Beeinträchtigungen sind hierfür Voraussetzung.