Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
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Stellungnahme: Kritik an der neuen Regelung der Bahn für Menschen mit Behinderungen

13. Februar 2019

In der Vergangenheit hat die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn die Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen unterstützt, auch wenn sie mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) fahren. Dies gilt seit dem 1. Februar 2019 nicht mehr. Das heißt, dass die Fahrgäste künftig bei den verschiedenen EVUs die jeweiligen MSZ in Anspruch nehmen müssen.

Der Deutsche Gehörlosen-Bund ist nicht einverstanden damit, dass die Deutsche Bahn nicht mehr zentral für Menschen mit Behinderungen zuständig sein soll. Es muss weiterhin eine zentrale Stelle geben, die als Vermittler zwischen den Behinderten und den anderen EVUs auftritt bzw. deren Interessen vertritt. Es kann nicht sein, dass z. B. ein Rollstuhlfahrer, wenn er mit zwei oder drei verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen durch Deutschland reist, die notwendigen Hilfen bei jedem einzelnen Unternehmen per Handy, Email oder SMS anfragen muss. Das Gleiche gilt auch für gehörlose und hörbehinderte Fahrgäste, die ohnehin mit der Kommunikation erhebliche Probleme haben, und auch für ältere Fahrgäste, die damit oft völlig überfordert sind. Außerdem ist die Bekanntgabe der Ankündigung zur neuen Regelung seit dem 1. Februar 2019 zu kurzfristig. Auf diese Weise wird den Betroffenen nicht die Möglichkeit zur ausreichenden Vorbereitung und Suche nach Alternativmöglichkeiten gegeben.

Wir vom Deutschen Gehörlosen-Bund fordern, dass die Deutsche Bahn weiter die zentrale Rolle als Ansprechpartner und Vermittler bei erforderlichen Hilfeleistungen bei Reisen behinderter Menschen mit unterschiedlichen EVU übernimmt. Es ist nicht zumutbar, dass die behinderten Fahrgäste sich selbst um die Koordinierung der Hilfeleistungen der verschiedenen EVUs kümmern müssen.

Da sie ein staatliches Unternehmen ist, sehen wir die Deutsche Bahn in der Pflicht, sich dieser Personengruppe besonders anzunehmen. Gerade im 10. Jahr der UN-Behindertenrechtskonvention sollte es möglich sein, dass alle Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen mit allen Öffentlichen Verkehrsmitteln barrierefrei und ohne zusätzliche organisatorische Hürden fahren können.

Bearbeitet von Hans-Jürgen Kleefeldt, Präsidiumsmitglied des Deutschen Gehörlosen-Bundes mit dem Schwerpunkt „Verkehr und Mobilität"

Die Stellungnahme 02/2019 in pdf-Datei können Sie herunterladen und gerne weiterleiten.


Anmeldung von Hilfeleistungen bei der MSZ in Verbindung mit anderen Eisenbahnunternehmen!

05. Februar 2019

Im Folgenden möchte die Deutsce Bahn Sie gerne persönlich zum aktuellen Thema „Anmeldung von Hilfeleistungen bei der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) in Verbindung mit anderen Eisenbahnunternehmen“ informieren.

Sie wissen: Um Reisenden mit Mobilitätseinschränkungen die Reiseplanung zu erleichtern und ihnen die Reise so angenehm wie möglich zu gestalten, hat die Deutsche Bahn (DB) die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) eingerichtet. Die Mitarbeiter in der MSZ helfen der Zielgruppe bei der Planung und Buchung ihrer Reise und organisieren notwendige Hilfen beim Ein-, Um- und Aussteigen. Im Interesse aller Bahnreisenden hat die DB die Möglichkeit geschaffen, die Hilfeleistungen auch für die Kunden anzubieten, die mit anderen Eisenbahnunternehmen als der DB reisen. Die MSZ steht den Kunden auch in diesem Fall als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung und koordiniert die weiteren Abstimmungen mit dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen. Eisenbahnunternehmen, die nicht an diesem Verfahren mit der MSZ teilnehmen, möchten Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren.

Das bedeutet konkret ab dem 01. Februar 2019: Als Reisender eines Eisenbahnunternehmens, dass am Verfahren mit der MSZ teilnimmt, können Sie die gebotenen Hilfeleistungen über die MSZ der DB in Anspruch nehmen. Die MSZ steht den Reisenden als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung und koordiniert alle notwendigen Schritte bzw. Abstimmungen zum Ein-, Um- und Aussteige-Service mit allen Eisenbahnen, die am Verfahren mit der MSZ teilnehmen. Als Reisender eines Eisenbahnunternehmen, dass Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren möchte, wenden Sie sich bitte für die notwendigen Hilfeleistungen an das jeweilige Eisenbahnunternehmen. Künftig übernehmen diese die Anmeldung Ihrer Hilfeleistungen bei der DB.

Aktuelle Informationen und eine Übersicht der Eisenbahnunternehmen, die das Verfahren mit der MSZ nutzen, finden Sie ab 01. Februar 2019 unter www.bahn.de/barrierefrei. Dort finden Sie auch eine Übersicht der Eisenbahnen, die die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren und die jeweiligen Kontaktdaten.

Anliegend finden Sie vorab folgende Unterlagen zu Ihrer Information:

-              FAQ (dieser wird auf der Internetseite eingestellt)

-              Liste der Eisenbahnen, die am Verfahren mit der MSZ teilnehmen (wird auch auf der Internetseite eingestellt)

-              Liste von Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen, die Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen in eigener Zuständigkeit organisieren und die jeweiligen Kontaktdaten (wird auch auf der Internetseite eingestellt)

Der DGB hat zu diese Angelegenheit eine Stellungnahme veröffentlicht!

 


Neue Services der Deutschen Bahn für Gehörlose und andere Menschen mit Hörbehinderungen

03. Juli 2018

Seit vielen Jahren kommunizieren Menschen mit Hörbehinderungen mit den Mitarbeitern der Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) per Fax oder E-Mail über Reiseplanung, z.B. über Buchung von Fahrscheinen und kostenfreie Sitzplatzreservierungen, über Information zu Verspätungen, Umbuchungen oder Gleiswechseln. Störungen können auch per SMS mitgeteilt werden.

Seit 2. Juli 2018 bietet die Deutsche Bahn (DB) in einer halbjährlichen Pilotphase zusätzlich eine neue Live-Chat-Funktion an. Ab sofort kann der Live-Chat mit der MSZ nun von Montag bis Freitag (08:00 bis 18:00 Uhr) unter www.bahn.de/msz-chat getestet werden


Mit freundlicher Genehmigung der Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn hat auf ihrer Internetseite www.bahn.de/gehoerlos außerdem sechs neue Gebärdensprachvideos mit einem Avatar eingefügt.

Eindrücke, Bewertungen und Rückmeldungen zum Live-Chat und den Gebärdensprachvideos können per E-Mail abgegeben werden. Diese Rückmeldungen sind für die Deutsche Bahn sehr wichtig, um das Angebot weiterentwickeln und verbessern zu können.

Die Pressemitteilung 03/2018 in pdf-Datei können Sie herunterladen und gerne weiterleiten.


Ab 1. September freie Fahrt ohne Streckenverzeichnis!

15. Juni 2011

Die Deutsche Bahn hat gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium - Bundesministerium für Arbeit und Soziales - entschieden, in Zukunft den Wegfall des Streckenverzeichnisses zu gewährleisten.

Ab 1. September 2011 kann man bundesweit mit Schwerbehindertenausweis UND dem dazugehörigen Beiblatt mit Wertmarke in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG, in S-Bahnen und in den Verkehrsverbünden fahren.

Das bedeutet ab 1. September 2011 Schwerbehindertenausweis UND Wertmarke (im Jahr 60 .- €):

  • ALLE Nahverkehrszüge (z.B. RB, RE, IRE) in Deutschland 2. Klasse
  • ALLE S-Bahnen und Verkehrsverbünde (z.B. Busse, Straßenbahnen, U-Bahne etc.)
  • Früher war NUR 50 km vom Wohnort Freifahrt mit Streckenverzeichnis frei – DAS FÄLLT WEG!  

Die Regelung mit der Wertmarke bleibt weiter gültig. OHNE kostenpflichtiger Wertmarke können Sie NICHT kostenlos fahren. Man kann entweder zwischen Wertmarke oder KFZ-Steuer Vergünstigung entscheiden.

>>> Hier gibt es einen Gebärdenfilm, den der Gehörlosenverband Schleswig-Holstein produziert hat! <<<

Zudem wird die Einführung eines neuen Schwerbehindertenausweises geplant.

Mehr Infos finden Sie auch in der Pressemitteilung.


Neuigkeiten von der Deutschen Bahn AG

03. Juni 2011 | Barrierefreie Fahrplanauskünfte ab sofort möglich

Ab sofort steht gehörlosen Menschen bei der Deutschen Bahn eine barrierefreie Auskunftsmöglichkeit zur Verfügung.

Unter der Telefaxnummer 01805 / 159 357 oder per E-Mail unter deaf-msz@deutschebahn.com kann man Fahrscheine und persönliche Hilfe beim ein, um- und aussteigen bestellen, Anfragen zu verschiedenen Themen stellen und andere Informationen einholen.
Mit einem iphone oder Android-Handy kann man ganz barrierefrei eine Mail an diese Adresse senden und die Antwort der Deutschen Bahn AG dann auch auf dem Handy lesen.

So gibt es die Möglichkeit, dort Auskünfte über geplante Streiks oder Unwetterwarnungen zu erhalten, oder man bekommt Informationen, wenn Fahrpläne aus anderen Gründen geändert wurden. Zum Beispiel erfährt man dort, welchen Ersatz-Zug man nehmen kann, wenn der geplante ausgefallen ist. So muss man nicht mehr umsonst zum Bahnhof kommen.

Im Internet kann man über diesen Link die aktuellen Verkehrsmeldungen lesen. Dies ist insbesondere für Reisende z.B. mit Rollstuhl wichtig.

Weitere Informationen finden sich unter: www.bahn.de/aktuell

Die Deutsche Bahn AG reagiert mit diesem Angebot auf die Forderung des Deutschen Gehörlosen-Bundes e.V. nach mehr Barrierefreiheit für Gehörlose. Wir begrüßen dieses Engagement der Deutschen Bahn AG sehr!

Lesen Sie hier den aktuellen Themendienst der Deutschen Bahn AG.

Hier finden Sie die Presseinformation der DB AG zum Thema "Barrierefreies Reisen".


Call a Bike

29. April 2011 | Jetzt auch für gehörlose Menschen Per Call a Bike-App zum Leihfahrrad

Zugegeben, "Call a Bike" stimmt in diesem Falle nicht, da gehörlose Menschen ein solches Miet-Rad nicht per Call, also Anruf ordern.

Aber auch Gehörlose können dieses Angebot der Deutschen Bahn nun problemlos nutzen. Dazu benötigen sie ein sogenanntes Smartphone, also entweder ein iPhone oder ein Android-Handy, das die Nutzung von QR-Codes und Apps ermöglicht.

Unter https://www.callabike-interaktiv.de/index.php?id=89&f=500 können Sie sich die Call a Bike-App downloaden und aktivieren. Dann kann man das Rad ganz einfach ausleihen und wieder zurückgeben, ohne zu telefonieren. Damit geht die Deutsche Bahn einen weiteren Schritt in Richtung Barrierefreiheit für gehörlose Menschen.

Weitere Informationen gibt es hier: www.callabike.de


Die Deutsche Bahn informiert:

29. April 2011 | Barrierefreie Reiseziele im Baukastensystem

Arbeitsgemeinschaft „Barrierefreie Reiseziele in Deutschland“ und DB schaffen Buchungsmöglichkeit für individualisierte Pauschalreisen

Ab Mai 2011 können Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, ihre Urlaubsreisen bequemer planen und buchen. Dazu bietet die Deutsche Bahn in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Barrierefreie Reiseziele in Deutschland „schon fertig geschnürte“ Mobilitätspakete. Diese kann man sich aus einem Baukastensystem individuell zusammenstellen.

In einem solchen Paket enthalten sind: An- und Abreise mit möglicher Ein-, Um- und Ausstiegshilfe, die Anschlussmöglichkeiten am Urlaubsort sowie Übernachtung. Auch ein mögliches Urlaubsrahmenprogramm mit Ausflugs- und Kulturtipps ist enthalten.

Diese Reiseangebote im Baukastensystem richten sich hauptsächlich an Rollstuhlfahrer sowie seh- und hörbehinderte Personen, aber auch an ältere Menschen und Familien mit kleinen Kindern.
Der neue Service bietet nun die Möglichkeit zur einfachen Buchung einer Tages- oder Kurzreise oder auch des Jahresurlaubes.

Die Arbeitsgemeinschaft Barrierefreie Reiseziele in Deutschland, wurde vor drei Jahren von der Eifel, der Stadt Erfurt, dem Fränkischen Seenland, der Insel Langeoog, der Niederlausitz, dem Ruppiner Land und der Sächsischen Schweiz gegründet. Die von der Arbeitsgemeinschaft angebotenen barrierefreien Leistungen kann man im Internet buchen. Die Deutsche Bahn AG bietet als Mobilitätspartner die Beförderung und den Reise-Service vom Start bis zum Ziel. Diese Komplettangebote für die unkomplizierte Reiseplanung und -buchung sind ein weiterer wichtiger Schritt der Deutschen Bahn, um Fahrgästen mit Behinderungen eine selbständige Mobilität zu ermöglichen. Egal, ob man sich Natur, Kultur, aktive Erholung oder Entspannung wünscht – der hierfür eingerichtete Bereich im Internetportal liefert vielfältige Informationen und stellt alle Serviceleistungen und Ansprechpartner vor.

Weitere Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Barrierefreie Reiseziele in Deutschland  und zu den Mobilitätspaketen der Bahn finden Sie unter www.barrierefreie-reiseziele.de und www.bahn.de/reiseziele-barrierefrei.

Die Komplettangebote für Urlaubs-, Tages- und Wochenendreisen können auch telefonisch über die Mobilitätsservice-Zentrale der Deutschen Bahn unter der Telefonnummer 01805 / 512 512 gebucht werden (14 ct/Min. aus dem Festnetz via Vodafone, Tarif bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.). Gehörlose haben die Möglichkeit, an 01805 / 15 93 57 ein Fax zu senden.

Lesen Sie hier die Presseinformation der Deutschen Bahn vom 05. April 2011.


Museumsführungen in Gebärdensprache

30. Mai 2011 | Kooperation mit der Deutschen Bahn AG

Was hat die Deutsche Bahn mit Museumsführungen in Gebärdensprache zu tun, fragen Sie sich nun vielleicht.

Nun, eine ganze Menge. Die Deutsche Bahn macht sich stark für Barrierefreiheit; nicht nur in Zügen und auf Bahnhöfen. Nein, inzwischen wird auch die Barrierefreiheit in kulturellen Einrichtungen, im Museumsbereich in ganz Deutschland sowie die Reisen mit der Bahn in barrierefreie touristische Regionen gefördert. Damit setzt sich die Deutsche Bahn AG auch für die Belange Gehörloser im kulturellen Bereich ein.

Es wurde ein Projekt entwickelt, das besonders barrierefreie Museen in eine Link-Liste der Deutschen Bahn aufnimmt. Alle Museen auf dieser Liste bieten mindestens ein Angebot an, das sich an den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen orientiert. Ein solches Angebot kann zum Beispiel die Möglichkeit einer Museumsführung mit einem tauben Museumsführer oder mit Gebärdensprachdolmetscher sein.

Denn das ist eine der Voraussetzungen für die Kooperation mit der Deutschen Bahn und um in dieser Übersicht zu erscheinen. Einen Überblick über die Museen, die an dieser Kooperation beteiligt sind, finden Sie hier: Barrierefreiheit in Museen. Dort können Sie z.B. nachschauen, welches Museum Führungen in Gebärdensprache anbietet.

Um herauszufinden, welche Museen und kulturellen Einrichtungen welche Formen der Barrierefreiheit anbieten, hat die Deutsche Bahn AG einen Fragebogen zur Barrierefreiheit entwickelt.

Sie haben Interesse an dem Fragebogen und möchten sich als Museum um die Aufnahme in die Link-Liste der Deutschen Bahn AG bewerben?