Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Normal Groß Farbe SW WS GB

Schummer: Gerichtsverfahren müssen auch für gehörlose Menschen verständlich sein

23. Juni 2017

Am 22. Juni 2017 gegen 22.30 Uhr ist im Parlament besserer Zugang zu gerichtlichen Verfahren in Gebärdensprache beschlossen worden. Künftig können bei gerichtlichen Verfahren in zivilrechtrechtlichen Angelegenheiten Gebärdensprachdolmetscher ohne eigene Kosten eingesetzt werden. Der DGB begrüßt, dass die Regelungslücke nun geschlossen ist. Die Arbeit geht jedoch weiter, wie der DGB in der Stellungnahme am 7. Juli 2016 verschiedenes gefordert hat.

Die Pressemitteilung von Uwe Schummer können Sie hier lesen.


Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG)

§ 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) erklärt Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung für unzulässig. Das Verbot, das seit dem Jahr 1964 besteht, wird heute vielfach kritisch hin-terfragt. Die Entwicklung der Rechtsprechung und die Veränderung der Verbreitung von Nachrichten in den Medien haben die Diskussion verstärkt, ob das strikte gesetzliche Verbot von Bild- und Tonübertragungen angesichts der technischen und gesellschaftli-chen Veränderungen insgesamt noch zeitgemäß ist. „Livestreams“ öffentlicher Veranstal-tungen sind weit verbreitet und ergänzen oder ersetzen zunehmend herkömmliche For-men der Berichterstattung. Auch die Printmedien sind einem Wandel unterworfen. Sämtli-che Medien beziehen die Internet-Berichterstattung und neue Kommunikationsformen wie Internet-Blogs oder den Internet-Kurznachrichtendienst „Twitter“ in ihre Arbeit ein. (Auszug aus BMVJV)


Stellungnahme des Deutschen Gehörlosen-Bundes e. V.

07. Juli 2016 | zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) vom 25.04.2016


Der Deutsche Gehörlosen- Bund e.V. hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) vom 25.04.2016 gegeben und am 7. Juli 2016 veröffentlicht.

Die Stellungnahme können Sie hier herunterladen und lesen.